Hinweise bei Interesse einer Aufnahme als Mitglied
Hinweise bei Interesse einer Aufnahme als Mitglied
Die Beantragung erfolgt mit einem kurzen Anschreiben an das CBBS-Direktorium, in dem Sie Ihr Anliegen (Beantragung einer Mitgliedschaft) knapp beschreiben. Als Anlage führen Sie bitte Ihren CV inklusive Ihrer Publikationsleistungen und eigenen Drittmitteleinwerbungen bei. Den Antrag senden Sie bitte der CBBS- Koordinatorin elektronisch zu. Das CBBS-Direktorium entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied sind:
1) abgeschlossene Promotion und nachweislich eigene externe Drittmittel zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags
2) exzellente Publikationen (altersabhängig), alternativ Patente oder vergleichbar exzellente Leistungen
3) Anbindung an eine Forschungsinstitution am Standort Magdeburg (sonst assoziiertes Mitglied wie in der Verwaltungs- und Benutzungsordnung vorgesehen)
Die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied auf Zeit sind:
1) abgeschlossene Promotion und Förderung durch das CBBS oder den CBBS-WissenschaftsCampus
2) Die Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Förderung begrenzt. Bei Erfüllen der Voraussetzungen, kann ein Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied gestellt werden.
3) Die Aufnahme von jungen PostdoktorandInnen ohne die Förderung durch das CBBS oder den CBBS-WissenschaftsCampus als CBBS-Mitglied ist möglich, wird jedoch auf die ersten drei Jahre nach der Promotion zeitlich begrenzt. Bei Erfüllen der Voraussetzungen, kann ein Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied gestellt werden.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme als assoziiertes Mitglied sind:
1) Emeriti, Auswärtige (z.B. ehemalige Mitglieder), Mitglieder aus der Industrie oder Administration (Antrag nach Diskussion im Direktorium)